| Klasse A1 beschränkt |
Leichtkrafträder max.
125ccm, max. 11kW; bis zum vollendeten 18 Lebensjahr ist die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt
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| Klasse A beschränkt |
Krafträder mit und ohne
Beiwagen bis max. 25kW; nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere
Ausbildung und Prüfung ist die Leistung unbegrenzt ....mehr |
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| Klasse A unbeschränkt |
Einstieg in die
Zweiradklasse ab dem 25. Lebensjahr für Krafträder mit und ohne Beiwagen
ohne Leistungsbeschränkung ....mehr |
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| Klasse B |
Kraftwagen bis 3,5t und
Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse oder größere Anhänger, wenn die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers > als die Leermasse des
Zugfahrzeuges und beides zusammen 3,5t nicht überschreitet
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| Klasse BE |
Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger mit
mehr als 750kg zul. Gesamtmasse, die nicht unter Klasse B fallen. Keine
theoretische Prüfung erforderlich ....mehr |
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| Führerschein mit 17 |
Eine
Ausbildung ist ab 16,5 Jahren in den Klassen B u. BE möglich
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| Klasse M |
Roller oder Moped max. 50ccm und max.
45km/h ....mehr |
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| Mofa |
Motorisierte Fahrräder oder
Roller max. 50ccm und max. 25km/h. Nur eine theoretische Prüfung
erforderlich ....mehr |
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| Klasse S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (Quads), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max.
45km/h, max. 50ccm bei Fremdzündmotoren und max. 4kW bei anderem Antrieb
(z.B. Elektro), Leermasse des Fahrzeugs max. 350kg ....mehr |
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Übersicht Pflichtstunden (zum Download
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Mobilität mit Sicherheit (zum Download
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