Führerscheinklassen
 
Klasse A1 beschränkt

Leichtkrafträder max. 125ccm, max. 11kW; bis zum vollendeten 18 Lebensjahr ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt    ....mehr

   
Klasse A beschränkt

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25kW; nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung ist die Leistung unbegrenzt   ....mehr

   
Klasse A unbeschränkt

Einstieg in die Zweiradklasse ab dem 25. Lebensjahr für Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung     ....mehr

   
Klasse B

Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse oder größere Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers > als die Leermasse des Zugfahrzeuges und beides zusammen 3,5t nicht überschreitet   ....mehr

   
Klasse BE Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger mit mehr als 750kg zul. Gesamtmasse, die nicht unter Klasse B fallen. Keine theoretische Prüfung erforderlich   ....mehr
   
Führerschein mit 17 Eine Ausbildung ist ab 16,5 Jahren in den Klassen B u. BE möglich   ...mehr
   
Klasse M Roller oder Moped max. 50ccm und max. 45km/h    ....mehr
   
Mofa

Motorisierte Fahrräder oder Roller max. 50ccm und max. 25km/h. Nur eine theoretische Prüfung erforderlich    ....mehr

   
Klasse S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h, max. 50ccm bei Fremdzündmotoren und max. 4kW bei anderem Antrieb (z.B. Elektro), Leermasse des Fahrzeugs max. 350kg   ....mehr
   

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Mobilität mit Sicherheit (zum Download bitte anklicken)
 

Fahrschule Bussmann  • Inh.: Sandra Nissen • Gotmarstrasse 3  •  37073 Göttingen

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