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Fahrzeugtyp:
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PKW mit Anhänger
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein,
wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden
Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige
Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg
zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als
die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und
Pkw größer ist als 3,5 t. Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen
aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
Voraussetzung:
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Lichtbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Mindestalter: 18 Jahre
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Vorbesitz: B
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Ausbildung: Praxis
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Prüfung: Praktische Prüfung
Die theoretische
Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem
Mindestalter abgelegt werden.
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