(1.2.2005 eingeführt)
Fahrzeugtyp:
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
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Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
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mit Motoren-/Antriebsarten:
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Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
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andere
Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
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Elektromotor max. 4
kW Nenndauerleistung
Voraussetzung:
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Lichtbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Nachweis über Tag und Ort der Geburt "
Mindestalter: 16
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Ausbildung: Theorie und Praxis
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Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Die theoretische
Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem
Mindestalter abgelegt werden.
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