Fahren lernen bei Bussmann – Ihre Ausbildung

PKW. Motorrad. Roller. Mofa. Bei uns lernen Sie Fahren! Wir sorgen dafür, dass Sie sicher und mit Freude im Straßenverkehr unterwegs sind.

Souverän im Verkehr: Führerschein­vorbereitung mit preisgekrönter App und Drivers Cam

Als Ergänzung zum Theorieunterricht und den praktischen Fahrstunden empfehlen wir unseren Fahrschülern das Lernsystem „Fahren Lernen Max“ vom Verlag Heinrich Vogel. Mit der App, die von TESTBILD als beste Lern-App 2018/19 ausgezeichnet wurde, können Sie an PC, Smartphone oder Tablet Ihr Wissen trainieren und sich ganz bequem auf Ihre Führerscheinprüfung vorbereiten.

Besonders hilfreich für die praktische Prüfung: Wer mit „Fahren Lernen Max“ lernt, kann als Fahrschüler bei uns die Drivers Cam nutzen. In den Drivers Cam Videos zeigen wir schwierige Verkehrssituationen im Göttinger Straßenverkehr und erklären, worauf man in der jeweiligen Situation achten muss. So sind Sie auch auf kritische Verkehrspunkte, die in Fahrprüfungen immer wieder getestet werden, bestens vorbereitet.

Motorradausbildung: Bei Fahrschule Bussmann auch ohne eigene Ausrüstung

Als Fahrschule bilden wir selbstverständlich auch in den Motorradklassen A, A1 & A2 aus. Eine Besonderheit in unserer Fahrschule: Bei uns können Sie auch ohne eigene Ausrüstung in die Ausbildung starten, denn wir stellen Ihnen vom Helm bis zu den Schuhen alles zur Verfügung, was Sie für die praktischen Fahrstunden auf dem Motorrad brauchen. Dabei begleiten wir Sie nicht nur im PKW, sondern bereiten Sie auch „von Motorrad zu Motorrad“ auf die praktisches Fahrprüfung vor. Durch unsere individuelle Auswahl an Motorrädern bieten wir auch kleinen Frauen die Möglichkeit, mithilfe einer niedrigen Sitzbank problemlos Fahren zu lernen.

Die Führerscheinklassen

Führerscheinklasse B – Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger

Fahrzeugtyp:

  • Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
    bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
    bis 8 Personen plus Fahrer
  • Auch mit Anhänger
    bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
    über 750 kg (Fahrzeugkombination max. 3.500 kg) zulässige Gesamtmasse (zGM)

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter:
    18 Jahre
    17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung: Die theoretische Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Führerscheinklasse B96 – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

Wenn Sie den Führerscheinklasse B haben und Gespanne bis zu 4.250 kg fahren möchten, brauchen Sie eine entsprechende Fahrerschulung. Eine gesonderte Prüfung müssen Sie aber nicht ablegen.

 

Fahrzeugtyp:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:
    zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
    zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter: siehe B
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossen: siehe B
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Fahrerschulung: 150 Minuten
  • Praktische Übungen: 210 Minuten
  • Fahren in Realverkehr: 60 Minuten
Klasse BE – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

Fahrzeugtyp:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
    zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Voraussetzung:

  • Mindestalter:
    18 Jahre
    17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossen: AM/L
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Führerschein mit 17 – Ausbildung in den Klassen B, B96 und BE, ab 16,5 Jahren möglich

Begleitendes Fahren (Führerschein mit 17)
In den Klassen B, B96 und BE bieten wir für Jugendliche ab 16,5 Jahren die Ausbildung für den Führerschein ab 17 an. Wir helfen Ihnen gerne dabei den Antrag zu stellen. Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei uns in der Fahrschule oder als Download in unserem Bereich Service.

Die wichtigsten Regelungen für das begleitete Fahren ab 17

Die begleitende Person
1.
muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

2. muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder Klasse 3 sein, die während des Begleitens mitzuführen ist,

3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mit mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung die Voraussetzungen beim Verkehrszentralregister einzuholen.

 

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

2. unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

 

Mehr Informationen zum begleiteten Fahren gibt es hier: http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-jugendliche/begleitetes-fahren.html

Führerscheinklasse A1 – Krafträder bis 125 cm³/11kW und dreirädrige Fahrzeuge

Fahrzeugtyp:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    bis 125cm³
    bis 11kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    über 45km/h bbH
    über 50cm³
    bis 15kW

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Die theoretische Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Führerscheinklasse A2 – Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35 kW

Fahrzeugtyp:

  • Krafträder auch mit Beiwagen (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Bei 23 Monaten Vorbesitz der Klasse A1 ist eine Stufenausbildung möglich, so dass nur eine praktische Prüfung abgelegt werden muss.
  • Die theoretische Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Führerscheinklasse A – Krafträder auch mit Beiwagen über 45 km/h bbH bzw. über 50 cm³ und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h bbH über 50 cm³ über 15 kW

Fahrzeugtyp:

  • Krafträder auch mit Beiwagen
    über 45 km/h bbH
    über 50 cm³
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    über 45 km/h bbH
    über 50 cm³
    über 15 kW

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter:
    20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
    21 Jahre für Trikes
    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Bei 23 Monaten Vorbesitz der Klasse A2 ist eine Stufenausbildung möglich, so dass nur eine praktische Prüfung abgelegt werden muss.
  • Die theoretische Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden
Klasse AM – Zweirädrige Krafträder max. 50 cm³ und max. 45 km/h bbH Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge
    bbH max. 45 km/h
    Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
    Leermasse max. 350 kg

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Die theoretische Prüfung kann jeweils drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.